Mitgliedschaft

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Melden Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse bitte immer sofort.

Satzung 
Die Änderung/Neufassung der Satzung wurde in der Generalversammlung am 28.06.2018 beschlossen und am 26.10.2018
beim Registergericht München eingetragen.

Voraussetzung für die Vermietung von Genossenschaftswohnungen ist eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung durch die Übernahme von satzungsgemäß zwei Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil wurde ab 01.01.2002 auf 105,00 EUR festgesetzt. Außerdem wird bei der Aufnahme ein (einmaliges) Eintrittsgeld in Höhe von 30,00 EUR fällig.
Vor Beitritt bedarf es einer schriftlichen Bewerbung mit Selbstauskunft und Beitrittserklärung.
Der Vorstand entscheidet anschließend über eine Aufnahme und informiert entsprechend.
Weiters hierzu finden Sie in unserer aktuellen Satzung, die oben zum download zur Verfügung steht.
Neue Mitgliedschaften
Aufgrund steigender Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist zur Zeit eine Neuaufnahme erst bei Überlassung einer Genossenschaftswohnung möglich. Wir bitten um Verständnis, da wir in angemessener Zeit dem Wunsch nach Wohnraum leider nicht entsprechen können und deshalb keine unerfüllbaren Hoffnungen wecken möchten.

Wir bitten von mündlichen und schriftlichen Anfragen zum Beitritt abzusehen.
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